Leistungsbeschreibung
Für die Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser ist in Deutschland in der Regel eine Erlaubnis erforderlich. Hierzu muss bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.
Spezielle Hinweise für Landkreis Rendsburg-Eckernförde
Zuständigkeit für Entwässerungsgenehmigungen nur bei Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück.
Teaser
Sie möchten Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser einleiten? Dann ist hierfür ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis der Gewässerbenutzung an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslands zu stellen.
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Gemeinde bzw. das örtlich zuständige Amt als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft.
Voraussetzungen
- Stand der Technik (Emissionsbetrachtung)
- Immissionsbetrachtung
- Sonstige Rechtsvorschriften
- Verschlechterungsverbot, Zielerreichungsgebot
- Keine Verletzung von Rechten Dritter
- Ordnungsgemäße Ausübung des wasserwirtschaftlichen Ermessens
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren.
Rechtsbehelf
Gegen die Erlaubnis kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Fachlich freigegeben am
03.05.2021
Urheber